Handyordnung der Grundschule Laer

(Beschlossen durch die Schulkonferenz am 27.03.2025)

  1. Grundsätze
    Die Nutzung digitaler Endgeräte (Handys, Smartwatches, Tablets) im Schulalltag soll klar geregelt werden, um Lernprozesse zu unterstützen, Ablenkungen zu minimieren und das soziale Miteinander zu fördern. Diese Ordnung schafft Transparenz und Verbindlichkeit für alle Beteiligten.
  2. Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag
    2.1 Allgemeine Regelungen
    Auf dem Schulgelände (Gebäude wie Schulhof und Sportstätten) ist die Nutzung von Handys und Smartwatches grundsätzlich untersagt. Dies gilt auch für die Betreuungszeit in der OGS.
    Während des Unterrichts und in der OGS müssen private Geräte ausgeschaltet sein und in der Schultasche aufbewahrt werden.
    Zur Nutzung im Unterricht stehen ausschließlich die schuleigenen Ipads zur Verfügung.
    2.2 Sonderregelungen
    Dringende Fälle: Schülerinnen und Schüler dürfen im Sekretariat oder in Absprache mit einer Lehrkraft ihre Eltern kontaktieren.
    Medizinische Gründe: Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen auf ein digitales Endgerät angewiesen sind, können eine Ausnahmegenehmigung bei der Schulleitung beantragen.
  3. Lehrkräfte und Schulpersonal sollen aufgrund ihrer Vorbildfunktion Handys ausschließlich in dienstlichen Zusammenhängen in dafür vorgesehenen Bereichen (Lehrerzimmer) oder zu Unterrichtszwecken im Klassenraum nutzen.
  4. Konsequenzen bei Verstößen
    Verstöße gegen die Handyordnung können erzieherische Einwirkungen und / oder Ordnungsmaßnahmen ($53 SchulG) nach sich ziehen: Im Rahmen der zu treffenden Entscheidung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen. Eine Orientierung bietet der folgende Rahmen
VerstoßMaßnahme
Erstmalige Missachtung der RegelnIn der Regel Ermahnung durch Lehrkraft
Wiederholte Nutzung trotz ErmahnungIn der Regel temporäre Wegnahme und Einbehaltung des Gerätes (bis zum Ende des Schultages)
Wiederholter oder schwerwiegender Verstoß (z.B. heimliche Aufnahmen, Störungen des Unterrichts)In der Regel Elternkontakt, Einbehaltung des Gerätes, verbunden mit Abholung durch die Eltern und Elterngespräch
Verbreitung strafbarer Inhalte (z.B. Cybermobbing, gewaltverherrlichende und jugendgefährdende Inhalte)Information an die Schulleitung, erzieherische Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahme

5. Kommunikation und Transparenz

Diese Ordnung wird zu Schuljahresbeginn in allen Klassen vorgestellt und ist auf der Schulhomepage einsehbar. Erziehungsberechtigte werden über die Regelungen schriftlich informiert. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf überarbeitet.

6. Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am 27.03.2025 in Kraft. Anpassungen erfolgen auf Grundlage von Evaluationen und schulischen Bedarfen.

Grundschule Laer
Bochum, 27.03.2025