Wiederbeginn des Unterrichts

Liebe Eltern der Grundschule Laer,

sicherlich fragen Sie sich auch, wann und in welcher Form die Schule wieder losgehen wird. Zum aktuellen Stand der Dinge bekommen Sie hier einige Informationen.

Beginn der Schule

Der Unterricht soll voraussichtlich für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen am 04.05.2020 wieder beginnen. Wahrscheinlich werden wir die Klassen in zwei Gruppen (1 und 2) einteilen, die jeweils zeitversetzt in die Schule kommen. Wann die anderen Klassenstufen dazu stoßen wissen wir nicht.

Die genaue Planung erhalten Sie, sobald uns genauere Informationen des Ministeriums vorliegen.

Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern

Schüler*innen, die an einer Corona-relevanten Vorerkrankung leiden, können vom Unterricht freigestellt werden. Sofern ein*e Schüler*in mit einem Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft lebt, bei dem eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, kann ebenfalls eine Beurlaubung durch die Schulleitung schriftlich erfolgen. Durch eine schriftliche Erklärung seitens der Erziehungsberechtigten kann eine Beurlaubung jederzeit wieder aufgehoben werden. Voraussetzung für eine Beurlaubung ist ein ärztliches Attest, aus dem sich eine Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.

Hygienevorschriften

Wir halten uns an die Hygienevorschriften des Robert Koch Instituts und an die Hygienevorschriften zur Wiedereröffnung von Schulen der Stadt Bochum. Die Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Die Kinder müssen 1,50m Abstand zueinander und zum Lehrpersonal halten. Diese Abstandsregelung muss zu jeder Zeit gewährleistet werden. Jedes Kind wird an einem eigenen Tisch sitzen. Gruppen- oder Partnerarbeit sind nicht zulässig. Materialien müssen vom Kind vollständig selbst mitgebracht werden. Eine Ausleihe oder Benutzung der Schulmaterialien ist zurzeit nicht möglich.

Notbetreuung

Auch in der Notbetreuung müssen die Hygienevorschriften strikt eingehalten werden. Die Kinder dürfen keinen direkten Kontakt zueinander haben, und sie müssen einen Mindestabstand von 1,50m zu allen Personen einhalten. Dazu bekommen die Kinder einen festen Platz zugeordnet. Dort können sie sich mit den Lernpaketen der Klassenlehrer*innen und / oder mit selbst mitgebrachten Materialien selbst beschäftigen. Ausgewähltes Material, das nach Gebrauch desinfiziert wird, kann genutzt werden.

Ab dem 27.04.2020 haben auch Kinder von berufstätigen, alleinerziehenden Eltern Anspruch auf einen Platz in der Notbetreuung. Das erweiterte Antragsformular finden sie hier: Notbetreuung_Formular-ab-17-KW

Über das genauere Vorgehen zum Schulstart werden wir die Erziehungsberechtigten der 4. Jahrgänge informieren, sobald wir nähere Informationen haben.

Bleiben Sie gesund!

Tim Striebe

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